Bezahlt die Versicherung bei einem Wasserschaden?
Immer wieder werden wir von unseren Kunden gefragt, ob die Versicherung eigentlich die Kosten für einen Wasserschaden übernimmt. Das kommt immer auf den Einzelfall an und wir können Ihnen hier keine pauschale Antwort nennen. Allerdings möchten wir Ihnen trotzdem einen Überblick über die üblichen Fälle geben, in denen eine Zahlungspflicht einer Versicherung in Betracht kommt. Grundsätzlich ist es wichtig, dass Sie den Schaden so früh wie möglich bei Ihrer Versicherung melden. Auch wenn sich später herausstellt, dass die Versicherung nicht für den Schaden aufkommen muss ist es besser, dass Sie auf Nummer sicher gegangen sind. In der Regel geht das ganz einfach per Telefon.
Welche Versicherung zahlt bei einem Wasserschaden?
Es gibt unterschiedliche Szenarien, in denen jeweils andere Versicherungen für den Schaden aufkommen müssen. Oft ist es die Hausratversicherung, die Ihnen den entstandenen Schaden ersetzt. Allerdings ist die Hausratversicherung in der Regel nur dann zahlungspflichtig, wenn es sich um Leitungswasser handelt. Bei einem Rohrbruch, einer defekten Wasch- oder Spülmaschine oder einer defekten Wärmepumpenheizung können Sie sich also an die Hausratversicherung wenden.
Allerdings übernimmt die Hausratversicherung nur die Schäden, die beispielsweise am Fernseher, an den Möbeln oder an Küchengeräten entstehen. Schäden an der Immobilie selbst werden nicht übernommen.
Die Gebäudeversicherung springt in der Regel ein, wenn Schäden an der Immobilie selbst entstanden sind. Wenn das Wasser den Boden oder Wände beschädigt hat, dann ist das ein Fall für die Gebäudeversicherung. Sofern Sie unsere Arbeiten über Ihre Versicherung abrechnen möchten, sollten Sie also im Vorfeld Kontakt mit Ihrer Gebäudeversicherung aufnehmen.
Übrigens kommt es manchmal auch durch Naturkatastrophen zu Wasserschäden. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn Wasser durch eine Überschwemmung oder durch starken Regenfall ins Gebäude eindringt. In solch einem Fall ist es dann in der Regel die Elementarschadenversicherung, an die Sie sich wenden müssen.
Allerdings kann es im Einzelfall besondere Umstände geben, die zu einem anderen Ergebnis führen. Sie sollten also Ihre Versicherungsbedingungen lesen und im Anschluss daran Ihre Versicherung kontaktieren.